Fachkräfteweiterbildung für inklusive Pädagogik im Bereich Kindertagesbetreuung (FiP) – Grundkurs
Theorie- und Praxisteil
Findet statt ab
19.04.2027 von
09:00 – 16:00 Uhr
Ort
Haus der Parität – Neudietendorf
Seminarnummer
27KJ044
Anmeldeschluss
05.04.2027
Über das Seminar
Bitte melden Sie sich vor der Anmeldung für ein persönliches Beratungsgespräch bei uns an, damit wir Ihnen einen bestmöglichen Kursstart ermöglichen können.
Der erfolgreiche Abschluss dieser Zusatzqualifikation befähigt und berechtigt künftig pädagogische Fachkräfte, den behinderungsbedingten Mehrbedarf gemäß BLT 2.1a für Regeleinrichtungen und BLT 2.1 für integrative Einrichtungen zu erbringen und als Fachkraft in diesem Sinne in der Kindertageseinrichtung zu wirken.
Damit bildet die Fachkräfteweiterbildung für inklusive Pädagogik (FiP) im Bereich Kindertagesbetreuung einen wichtigen Baustein auf dem Weg zum inklusiven Verständnis in Kindertageseinrichtungen.
Der Grundkurs stärkt die Fachkräfte, für Kinder mit Förderbedarf optimale Bildungs- und Entwicklungschancen zu schaffen.
Durch die Verknüpfung des Theoriewissens mit den Praxisaufgaben werden die notwendigen Voraussetzung geschaffen, die Anforderungen der in den Leistungstypen BLT 2.1 und BLT 2.1a benannten Ziele und Aufgaben zu erfüllen.
Daneben sollen die Module eng mit den praktischen Erfordernissen und Bedürfnissen der Teilnehmenden verknüpft werden.
Der Grundkurs setzt sich wie folgt zusammen:
200 UE theoretische Wissensvermittlung (25 Präsenztage) zuzüglich einer Vor- und Nachbereitung der Präsenzeinheiten sowie begleitendes Literaturstudium im Umfang von insgesamt 50 Stunden
3 h Praxisbegleitung pro Seminarteilnehmer*in am Praxisstandort
200 h Praxisaufträge (davon 3 Praxistage in Präsenz)
2 Präsenztage Auftakt und Vorbereitung des Abschlusskolloquiums
Erstellen einer Abschlussarbeit
3 Tage Abschlusskolloquium
Organisation der Arbeitsmaterialien und Aufgaben erfolgt über eine Lernplattform
Um die Zusatzqualifikation aufrecht zu erhalten, muss der Aufbaukurs zur FiP innerhalb von 2 Jahren absolviert werden. Ein entsprechendes Angebot kann nach Abschluss des Grundkurses vorgehalten werden.
Ziele und Inhalte:
1. Modul: Heilpädagogisches Handeln als wissenschaftlich begründete und ethisch reflektierte Tätigkeit
2. Modul: Medizinische Grundlagen heilpädagogischen Handelns
3. Modul: psychologisch-psychiatrische und soziologische Grundlagen heilpädagogischen Handelns
4. Modul: Grundlagen der heilpädagogischen Diagnostik und Förderung von Menschen
5. Modul: Menschen mit Entwicklungsbesonderheiten
6. Modul: Heilpädagogische Spielbegleitung
7. Modul: Musik und musiktherapeutische Ansätze
8. Modul: Motorische Entwicklungsförderung
9. Modul: Gestalterische und bildnerisch praktische Fähigkeiten
Zugangsvoraussetzungen:Für die FiP Kita können Bewerber und Bewerberinnen zugelassen werden,
– die gemäß § 16 (1) Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) anerkannte Fachkraft,
– sozialversicherungspflichtig in einer Kindertageseinrichtung beschäftigt sind,
– über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Kindertagesbetreuung verfügen und nicht die Voraussetzungen nach BLT 2.1 und 2.1a erfüllen.
Für die Zulassung zur FIP Kita sind beim Bildungsträger folgende Unterlagen einzureichen:
– Kopien über Zeugnisse und Urkunden von relevanten Berufsabschlüssen nach § 16 (1) ThürKitaG,
– tabellarischen Lebenslauf über den beruflichen Werdegang
– Einverständniserklärung des Trägers der Einrichtung mit Freistellungserklärung zur Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung
– Bestätigung der Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses und Gesundheitsausweises in der Praxiseinrichtung
Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss des Grundkurses:
– Kontinuierliche Teilnahme an den Präsenzphasen: Die maximale Fehlzeit beträgt 10 Prozent der Theorietage (25)
– Erstellen einer Abschlussarbeit
– Präsentation der Kernpunkte der Abschlussarbeit in einem Kolloquium am Ende der Weiterbildung
Persönliche Beratung
Informationen zum Seminar
Teilnahmegebühr
Zielgruppe
Pädagogische Mitarbeiter*innen
„Für die FiP Kita können Bewerber und Bewerberinnen zugelassen werden, die gemäß § 16 (1) Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) anerkannte Fachkraft in Kindertageseinrichtungen sind, über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Kindertagesbetreuung verfügen und nicht die Voraussetzungen nach BLT 2.1 und 2.1a erfüllen.“ FiP Kita, TMBJS





